Was Sie damit fahren dürfen
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 in Ihren Autoführerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren.
Voraussetzungen und Ablauf
Mindestalter ist 25 Jahre. Und der Führerschein Klasse B muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in Ihrem Besitz sein.
Laut FahrschAusbO sind 4 Theorieunterrichte und 5 praktische Fahrstunden (à 90 Minuten) vorgeschrieben. Es gibt keine theoretische oder praktische Prüfung.
Besonderheiten
Der B196 gilt ausschließlich in Deutschland und wird im Ausland nicht anerkannt.
B196 ist kein Stufenführerschein und kann daher nicht später auf die Klassen A2 oder A erweitert werden.
Ausbildung bei uns
Unsere Ausbildungsmotorräder sind modern und gut gewartet und auf dem neuesten Stand der Technik.
Übersicht B196
| Fahrzeugklasse | B196 (Leichtkraftrad) |
|---|---|
| Mindestalter | 25 Jahre |
| Fahrzeuge | Leichtkrafträder bis 125 ccm, max. 11 kW |
| Theorie | 4 Doppelstunden |
| Praxis | 5 Doppelstunden |
| Theorie bei uns | Abends in BS-Broitzem (Di/Do) und Vechelde (Mo/Mi) |
Fragen? Rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns. Wir melden uns zeitnah.