B196 Leichtkraftrad Ausbildung Fahrschule Kühnel

Führerschein B196

Leichtkraftrad der Klasse A1 als Ergänzung zum normalen Autoführerschein. Persönlich in Braunschweig und Vechelde.

Was Sie damit fahren dürfen

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 in Ihren Autoführerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren.

Voraussetzungen und Ablauf

Mindestalter ist 25 Jahre. Und der Führerschein Klasse B muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in Ihrem Besitz sein.

Laut FahrschAusbO sind 4 Theorieunterrichte und 5 praktische Fahrstunden (à 90 Minuten) vorgeschrieben. Es gibt keine theoretische oder praktische Prüfung.

Besonderheiten

Der B196 gilt ausschließlich in Deutschland und wird im Ausland nicht anerkannt.

B196 ist kein Stufenführerschein und kann daher nicht später auf die Klassen A2 oder A erweitert werden.

Ausbildung bei uns

Unsere Ausbildungsmotorräder sind modern und gut gewartet und auf dem neuesten Stand der Technik.

Übersicht B196

Fahrzeugklasse B196 (Leichtkraftrad)
Mindestalter 25 Jahre
Fahrzeuge Leichtkrafträder bis 125 ccm, max. 11 kW
Theorie 4 Doppelstunden
Praxis 5 Doppelstunden
Theorie bei uns Abends in BS-Broitzem (Di/Do) und Vechelde (Mo/Mi)

Fragen? Rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns. Wir melden uns zeitnah.

So läuft es bei uns ab

4 Schritte, übersichtlich und ohne Umwege.

Beratung

Wir klären, ob B196 zu Ihnen passt. Telefonisch, per Nachricht oder in der Filiale.

Anmeldung

Gültiger Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren und Mindestalter 25: Wir sagen Ihnen genau, was nötig ist.

Theorie

4 Doppelstunden Abendunterricht in Braunschweig oder Vechelde. Ohne Theorieprüfung.

Praxis

5 Doppelstunden auf dem Leichtkraftrad. Ohne praktische Prüfung – danach Eintragung der Schlüsselzahl.